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BGH, 14.07.1966 - Ia ZR 85/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Neuheit eines Patents - Rechtsfolge von Vorveröffentlichungen eines Patentanspruchs - Vergleich der länderspezifischen Patentschriften - Technischer Fortschritt als Voraussetzung für die Patentfähigkeit - Anforderungen an die Erfindungshöhe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1966, 992
- GRUR 1967, 25
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.05.1956 - I ZR 43/55
Selbstbeschränkung des Patentinhabers im Nichtigkeitsverfahren
Auszug aus BGH, 14.07.1966 - Ia ZR 85/64
Der Antrag der Beklagten zielt damit auf eine zulässige Beschränkung des Patentes ab (vgl. BGHZ 21, 8).
- BGH, 17.09.1987 - X ZR 56/86
"Abschlußblende"; Beschränkung eines Patentanspruchs auf eine bestimmte Art der …
Zwar haben das Reichsgericht (RG BlfPMZ 1913, 12; GRÜR 1933, 134; GRUR 1934, 28; GRUR 1936, 108, 111; GRUR 1939, 182, 186; GRUR 1940, 546, 547; RGZ 149, 102, 109) und der Bundesgerichtshof (BGH GRUR 1967, 25, 29 - Spritzgußmaschine III; BGH GRÜR 1967, 241, 242 re.Sp. - Mehrschichtplatte) einen Wechsel in der Patentkategorie im Nichtigkeitsstreit durch Umwandlung eines als Vorrichtungspatents erteilten Patents in ein Verfahrenspatent grundsätzlich nicht für möglich angesehen. - BPatG, 19.05.2010 - 3 Ni 15/08
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung
Zum Einen spricht nach geltender Rechtsprechung bereits die Nichterwähnung in der Beschreibung des Streitpatentes gegen das Vorliegen eines Vorurteils (vgl. BGH GRUR 1967, 25 - Spritzgußmaschine III). - BPatG, 27.10.2011 - 11 W (pat) 316/06
Patenteinspruchsverfahren - CO2-Partikeldüse" - zur Beurteilung der Neuheit
Dies hat der BGH bereits explizit entschieden, vgl. BGH GRUR 1967, 25 - Spritzgußmaschine 111, 2. Leitsatz).
- BPatG, 26.10.2004 - 4 Ni 41/03 Hilfsantrag Es ist bereits schon fraglich, ob die Ansprüche nicht eine unzulässige Erweiterung des Patents darstellen, denn das Patent beansprucht ausschließlich eine Anordnung mit einem Rührwerk zur Mischung von pharmazeutischen und/oder kosmetischen Salben, Pasten, Cremes, Gelen oder Emulsionen mit oder ohne Zusatz von festen Bestandteilen, wohingegen die Ansprüche gemäß dem Hilfsantrag neben Anordnungsansprüchen 1 bis 4 auch Verfahrensansprüche 5 bis 7 umfassen (BGH GRUR 1967, 25ff).
- BPatG, 11.08.2009 - 14 W (pat) 330/06 Sie vermögen jedoch die fehlende erfinderische Tätigkeit nicht zu ersetzen (vgl. BGH GRUR 1967, 25, 29 -Spritzgussmaschine III).
- BPatG, 13.03.2000 - 3 Ni 17/98 Sie vermögen jedoch die fehlende erfinderische Tätigkeit nicht zu ersetzen (vgl BGH GRUR 1967, 25, 29 liSp "Spritzgußmaschine III").
- BPatG, 17.05.2006 - 19 W (pat) 66/03 Die Umwandlung des als Vorrichtungspatent erteilten Patentes in ein Verfahrenspatent ist aber im Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren grundsätzlich nicht möglich (BGH GRUR 1967, 25, "Spritzgussmaschine III" und Busse Patentgesetz, 6. Aufl. § 22, Rdn. 32 i. V. m. BGH BlPMZ 1990, 325 "Spleißkammer").
- BPatG, 30.09.2003 - 23 W (pat) 39/02 Soweit die Patentinhaberin in der mündlichen Verhandlung als Indizien für das Vorliegen einer erfinderischen Tätigkeit den Zeitfaktor und den mit dem Streitpatentgegenstand erzielten wirtschaftlichen Erfolg geltend gemacht hat, vermag dies insofern nicht zu greifen, als die Erfindung - wie dargelegt - dem Fachmann durch den Stand der Technik nahegelegt ist (vgl. hierzu BGH BlPMZ 1964, 121, 123 - "Wimpernfärbestift"; GRUR 1967, 25, 29 - "Spritzgußmaschine III").
- BGH, 14.12.1978 - X ZR 45/75
Nichtigkeitserklärung von Patenten - Erlöschen der Streitpatente infolge …
Diese Änderung führt zwar nicht zu einem im Nichtigkeitsverfahren unzulässigen Wechsel der Patentkategorie (BGH GRUR 1967, 25, 29 - Spritzgußmaschine III); die damit hilfsweise verteidigte Fassung des Anspruchs 1 des Hauptpatents deckt sich hinsichtlich der technischen Maßnahmen indessen in allen Einzelheiten mit der erteilten Fassung, so daß sie patentrechtlich nicht anders beurteilt werden könnte. - BPatG, 21.04.2008 - 19 W (pat) 59/04 Nachdem auch aus der Patentbeschreibung nicht erkennbar ist, dass es sich bei der im erteilten Patent gewählten Patentkategorie um einen offensichtlichen, dem Wesen der Erfindung nicht gerecht werdenden Fehlgriff in der Ausdrucksweise gehandelt hat, steht dem mit den Hilfsanträgen I bzw. II jeweils beantragten Kategoriewechsel und der damit verbundenen Verlagerung des Patentschutzes der Gesichtspunkt der Rechtssicherheit entgegen, so dass dieser unzulässig ist (vgl. BGH GRUR 1967, 25 - Spritzgussmaschine III - und BGH GRUR 1988, 287 - Abschlussblende, jeweils m. w. N.).
- BGH, 17.11.1970 - X ZR 12/68
Entscheidungsvoraussetzungen einer Patent-Nichtigkeitsklage - Anforderungen an …